Organspender sollen mehr Rechte erhalten
Donnerstag, 26. Januar 2012
Die Bundesregierung will Menschen, die zu Lebzeiten Organe spenden, rechtlich und finanziell besser absichern. Dies gelte beispielsweise für Spender, deren zweite, verbliebene Niere nach einer Nierenspende versage, erklärte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Geplant sei unter anderem ein Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten sechs Wochen nach der Operation.
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Frank Ulrich Montgomery, begrüßte die Pläne. „Wir müssen alles dafür tun, dass nicht auch diejenigen in eine Notlage geraten, die selbstlos Organe spenden, um das Leben anderer zu retten“, sagte Montgomery. Wer Lebendspenden fördern wolle, müsse auch die möglichen Folgen beim Lebendspender absichern. Das sei heute nicht ausreichend der Fall. „Über die unmittelbare medizinische Nachsorge hinaus bestehen Lücken in der versicherungsrechtlichen Absicherung von Lebendorganspendern, sagte der BÄK-Präsident. Auch die Techniker Krankenkasse (TK) begrüßte die Pläne der Bundesregierung, sagte Vorstandsvorsitzender Prof. Norbert Klusen. (Süddeutsche Zeitung, 23. Januar; Pressemitteilung der BÄK, 23. Januar; Pressemitteilung der TK, 23. Januar