MVZ - Regierung verteidigt strengere Gründungsvoraussetzungen
Freitag, 13. Januar 2012
Die Bundesregierung verteidigt die zu Jahresbeginn geänderten Gründungsvoraussetzungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Ziel sei es, „noch besser als bisher zu gewährleisten, dass sich die ärztliche Tätigkeit im MVZ allein an medizinischen Vorgaben orientiert“, schrieb die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Das am 1. Januar in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz regelt, dass der ärztliche Leiter eines MVZ entweder als angestellter Arzt oder Vertragsarzt tätig sein muss. Allerdings kann die Regierung nach eigener Aussage nicht belegen, dass die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen durch wirtschaftliche Interessen von Investoren beeinträchtigt wird. Dies lasse sich „kaum datenmäßig erfassen“, heißt es in dem Schreiben. (Heute im Bundestag, 9. Januar)