Grünes Rezept kann Steuern sparen helfen
Freitag, 13. Januar 2012
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass unter bestimmten Bedingungen Aufwendungen für die Selbstmedikation als steuermindernd anerkannt werden. Es könnte sich daher lohnen, Quittungen für rezeptfreie Arzneimittel für das Finanzamt aufzuheben. Wer die Kosten für privat bezahlte Medikamente in der Einkommensteuererklärung als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen will, muss jedoch eine medizinische Notwendigkeit für das Verwenden der Präparate nachweisen. Dieser Nachweis kann durch ein so genanntes Grünes Rezept erfolgen, das der Arzt als Empfehlung ausgestellt und der Apotheker als Quittung bedruckt hat. Ob und in welcher Höhe derartige Ausgaben für die Selbstmedikation anerkannt werden, wird vom Finanzamt von Fall zu Fall geprüft. Steuermindernd wirken krankheitsbedingte Kosten nur dann, wenn sie eine „zumutbare Belastung“ übersteigen; sie in der eigenen Steuererklärung anzugeben kann sich je nach Einkommen und Familienstand lohnen. (DAV, 11. Januar 2012) Quelle KBV