| Gesundheitsministerium will Ärzten Medikamentenabgabe erlauben |
| Donnerstag, 26. Januar 2012 | |
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Zukünftig sollen auch niedergelassene Ärzte in bestimmten Fällen
Medikamente an Patienten abgeben dürfen. Dies plant laut
Zeitungsberichten das Bundesgesundheitsministerium für die anstehende
Novellierung der Apothekenbetriebsordnung. Demnach sollen Ärzte
unheilbar kranke Patienten, die zu Hause betreut werden, mit
Schmerzmitteln versorgen dürfen. Bislang ist die Abgabe von
Betäubungsmitteln ausschließlich Apothekern gestattet. Ärzte hingegen
machen sich strafbar, wenn sie Betäubungsmittel an Patienten abgeben
(Dispensierverbot).
Palliativ- und Schmerzmediziner begrüßten die Pläne. Sie hatten in der Vergangenheit beklagt, dass die Versorgung Sterbender insbesondere an Wochenenden und Feiertagen schwierig sei. „Wir können endlich Leiden lindern, ohne Angst vor dem Gefängnis haben zu müssen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Palliativstiftung, Thomas Sitte. Auch der NAV-Virchow-Bund reagierte zustimmend. Die Direktabgabe von Medikamenten verschaffe dem Arzt Gewissheit, welche Medikamente sein Patient tatsächlich erhält. Kritik kam von den Apothekern, die einen Bruch ihres Abgabemonopols befürchten. Bei den Plänen handele es sich nicht um eine Aufhebung des Dispensierverbots, betonte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vorsorglich. (Berliner Zeitung, 21. Januar; Ärzte Zeitung, 22. Januar und 24. Januar; Pressemitteilung des NAV-Virchow-Bundes, 24. Januar) |

