Gesundheitsministerium will Ärzten Medikamentenabgabe erlauben
Donnerstag, 26. Januar 2012
Zukünftig sollen auch niedergelassene Ärzte in bestimmten Fällen Medikamente an Patienten  abgeben dürfen. Dies plant laut Zeitungsberichten das Bundesgesundheitsministerium für die anstehende Novellierung der Apothekenbetriebsordnung. Demnach sollen Ärzte unheilbar kranke Patienten, die zu Hause betreut werden, mit Schmerzmitteln versorgen dürfen. Bislang ist die Abgabe von Betäubungsmitteln ausschließlich Apothekern gestattet. Ärzte hingegen machen sich strafbar, wenn sie Betäubungsmittel an Patienten abgeben (Dispensierverbot).
Palliativ- und Schmerzmediziner begrüßten die Pläne. Sie hatten in der Vergangenheit beklagt, dass die Versorgung Sterbender insbesondere an Wochenenden und Feiertagen schwierig sei. „Wir können endlich Leiden lindern, ohne Angst vor dem Gefängnis haben zu müssen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Palliativstiftung, Thomas Sitte. Auch der NAV-Virchow-Bund reagierte zustimmend. Die Direktabgabe von Medikamenten verschaffe dem Arzt Gewissheit, welche Medikamente sein Patient tatsächlich erhält.
Kritik kam von den Apothekern, die einen Bruch ihres Abgabemonopols befürchten. Bei den Plänen handele es sich nicht um eine Aufhebung des Dispensierverbots, betonte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vorsorglich. (Berliner Zeitung, 21. Januar; Ärzte Zeitung, 22. Januar und 24. Januar; Pressemitteilung des NAV-Virchow-Bundes, 24. Januar)